Termine
Termine
(1) Wegen großer Nachfrage Wiederholung der Infoveranstaltung "Windkraftanlagen in der Gemeinde Marloffstein" am Dienstag, den 08. November 2011 um 19 Uhr im Gasthof Naegel in der Scheune im Schloss Atzelsberg.
(2) Bürgerversammlung der Gemeinde Marloffstein am Montag den 14. November 2011 um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle in Marloffstein.
Infoabend "Windkraftanlagen in Marloffstein" am 4. Oktober 2011
Angeregt durch einen Zeitungsartikel vom 30.Juni 2011 über geplante Windkraftanlagen (WKA)auf dem Höhenzug, sah sich das Bürgerforum veranlasst, Herrn 1. Bürgermeister Rainer Schmitt zu einer Infoveranstaltung einzuladen, in der er die Standorte der WKA erläutern sollte.
Ein kleiner Filmausschnitt aus einer ARD-Dokumentation über erneuerbare Energien zeigte uns die Problematik einer WKA in der Nähe von Wohngebieten auf. Insbesondere die Geräuschentwicklung der immer höheren WKA stellt eine unerträgliche Belästigung der Bewohner dar. In unserem Fall kommt zu der Lärmbelästigung noch die Zerstörung der Naherholungslandschaft und der Wertverlust der Immobilien hinzu.
1. Bürgermeister Rainer Schmitt erläuterte, dass die Bremer WPD AG an die Gemeinde mit Plänen für die Errichtung von 5 WKA von je 150 m Nabenhöhe und 60 bis 80 m langen Rotoren (also eine Gesamthöhe von ca 230 m) herangetreten ist. Inzwischen hat die Gemeinde Kontakt mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufgenommen. Die WKA sollen voraussichtlich in einem Dreieck zwischen Marloffstein, Atzelsberg und Rathsberg errichtet werden. Infolge rechtlicher Änderungen können WKA jetzt durch ein vereinfachtes Verfahren schneller und ohne umfängliche Prüfungen errichtet werden.
Im Laufe der lebhaften Diskussion zeigte sich eine kritische und ablehnende Haltung der Teilnehmer gegenüber der Aufstellung von WKA in der Gemeinde Marloffstein.
Es wurde beschlossen, am 24. Oktober 2011 um 19 Uhr eine Bürgerinitiative gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in Marloffstein aus der Taufe zu heben. Veranstaltungsort: siehe oben unter "Termine".
Diskussionsforum am 17.Mai 2011
Thema unserer gut besuchten Vortrags- und Diskussionsveranstaltung war das Erbrecht. Herr Notar Dr Alexander Martini, Erlangen stellte in seinem lebendigen Vortrag das Thema "Testament und Erbvertrag" vor und gab einen für den Laien gut verständlichen Überblick über Gestaltungen im Erbrecht.
In der sich anschließenden munteren Diskussion ging Herr Dr. Martini auf zahlreiche Einzelfragen von Teilnehmern näher ein. Als Quintessenz bleibt festzuhalten, wie wichtig es ist, sich frühzeitig im Leben Gedanken darüber zu machen, was im Todesfalle gelten soll und dabei, um spätere unliebsame Überraschungen auf Erbenseite zu vermeiden, rechtzeitig professionellen Rat einzuholen.
Mitgliedertreffen am 06.07.2010
Rainer Schmitt, 1. Bürgermeister von Marloffstein, stellte in einem ansprechenden Vortrag das gemeindliche Projekt "Dorferneuerung von Marloffstein" vor. Zu dem Für und Wider gab es eine lebhafte Diskussion.
In zwei Bauabschnitten sollen Schlossgarten (2050 m²), Treppe Wassergasse (200 m²) und Treppe mit Aussicht (160 m²) um- bzw neugestaltet werden. Die Umgestaltung des Platzes Alter Brunnen ist aktuell noch zurückgestellt.
Die Baumaßnahmen sollen im Herbst 2010 (1. Bauabschnitt Schlossgarten) beginnen und im Frühjahr 2011 (2. Bauabschnitt Treppen) fortgesetzt werden.
Die Gesamtkosten für diese bis 2011 abzuschließenden Maßnahmen betragen ca 350.000,00 € und werden in Höhe von 58 % dieses Betrages durch den Freistaat Bayern gemäß den Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms gefördert.
Der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde kann ohne Kreditaufnahme aus den gemeindlichen Rücklagen gedeckt werden.
Sämtliche Baumaßnahmen werden ausgeschrieben und soweit möglich zu Festpreisen vergeben. Die Abrechnung muss nach den Förderrichtlinien bis Ende 2011 erfolgen.
Diskussionsforum am 05.05.2010
Herr Richard Jost, Geschäftsführer des Betreuungsnetz Erlangen e.V. hielt einen informativen Vortrag mit anschließender lebhafter Diskussion zu dem Thema "Vorsorgevollmacht zur Vermeidung von gerichtlichen Betreuungsverfahren".
Bei dem Thema geht es um die Frage der rechtlichen Betreuung für den Fall, dass ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Soweit eine Betreuung erforderlich ist, bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. Die ggf zeitaufwändige Einschaltung des Betreuungsgerichts ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten der zu betreuenden Person durch einen von ihr vor Eintritt des Betreuungsfalls beauftragten Bevollmächtigten besorgt werden können.
Herr Jost führte anhand des Formulars des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und Verbraucherschutz souverän durch die einzelnen Textbausteine einer Vorsorgevollmacht mit den Regelungsbereichen Gesundheitsvorsorge/Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnunsangelegenheiten, Vermögensvorsorge, Post- und Fernmeldeverkehr, Untervollmacht und Betreuungsverfügung.
Wer sich näher informieren möchte, bestelle sich entweder die kostenpflichtige Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz (http://verwaltung.bayern.de/broschueren oder die kostenlose Publikation "Betreuungsrecht" des Bundesministeriums der Justiz (http:// www.bmj.bund.de).
Diskussionsforum am 04.11.2009
Herr Dr. Kurt F. Schobert, Geschäftsführer der Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V., Augsburg und Chefredakteur der Zeitschrift Humanes Leben-Humanes Sterben hielt einen informativen und nachdenklich stimmenden Vortrag über das Thema "Todesvorsorge durch Patientenverfügungen - das neue Patientenverfügungsgesetz". Der lebendige Vortrag wurde sehr gut aufgenommen, wie auch die lebhafte Diskussion zeigte, durch die Herr Dr. Schobert souverän führte.
Nach sechsjähriger Debatte beschloss der deutsche Bundestag am 18.Juni 2009 endlich eine gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen. Er kodifizierte im Kern die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung, ein großer Gewinn für die Rechtssicherheit. Mit einer Patientenverfügung kann man in gesundheitlich guten Zeiten festlegen, wie man in gesundheitlich schlechten Zeiten, wenn man sich nicht mehr äußern kann, medizinisch behandelt oder nicht behandelt werden möchte. Für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung müssen drei Voraussetzungen beachtet werden: Nur ein einwilligungsfähiger Volljähriger kann sie verfassen. Sie muss in schriftlicher Form abgesetzt werden und eine Entschedung über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in eine bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahme enthalten.
Wer sich näher über das Vorsorgeangebot der DGHS (Patientenschutzbrief usw) informieren möchte, wende sich an die DGHS unter www.dghs.de oder rufe an unter 0821-502350.
Diskussionsforum am 12.05.2009
Die Politikwissenschaftlerin und Sprecherin des Landesverbandes Bayern von Mehr Demokratie e.V.,München, Frau Susanne Socher, hielt einen spannenden und begeistert aufgenommenen Vortrag zum Thema „Wählerwille und Verfassung - 60 Jahre Grundgesetz" . Ausgangspunkt war Artikel 20, Abs 2 Grundgesetz. Danach wird alle vom Volk ausgehende Staatsgewalt "in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Während es auf der Grundlage der Verfassungen der Bundesländer im Kommunal- und Länderbereich Bürgerbegehren/Bürgerentscheide und Volksbegehren/Volksentscheide gibt, fehlt es auf Bundesebene bis heute an gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu den in Art 20, Abs 2 Grundgesetz genannten "Abstimmungen", also an der Möglichkeit der Bürger zu unmittelbarer demokratischer Willensbildung und Entscheidung. Angesichts der viel beklagten Politikverdrossenheit in unserem Gemeinwesen gibt der 60-jährige Geburtstag unserer Verfassung Anlass, Volksbegehren und Volksentscheide endlich auch auf Bundesebene zu ermöglichen.
